Blue Pearl pH-Minus
Senkt den pH-Wert des Whirlpoolwassers.
Dosierung: 10g/m3 zur Senkung des
pH-Wertes von 0,1.
1,5kg
Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 24.06.2015 Versionsnummer 13 überarbeitet am: 22.06.2015
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
• 1.1 Produktidentifikator
• Handelsname: Blue Pearl pH-Minus
• 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
• Verwendung des Stoffes / des Gemisches Wasseraufbereitung
• 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
• Hersteller/Lieferant:
Deutschland:
Chemoform AG
Heinrich-Otto-Straße 28, D-73240 Wendlingen
Tel. +49 7024 4048-0, Fax. +49 7024 4048-2800, E-Mail. info@chemoform.com
Schweiz:
Chemia Brugg AG, Aarauer Strasse 51, CH-5200 Brugg Tel. +41 56 4606260
• Auskunftgebender Bereich: datenblatt@chemoform.com
• 1.4 Notrufnummer: Tox Info Suisse, Tel: 145
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
• 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
• Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05 Ätzwirkung
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
• Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Xi; Reizend
R41: Gefahr ernster Augenschäden.
• 2.2 Kennzeichnungselemente
• Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
• Gefahrenpiktogramme
GHS05
• Signalwort Gefahr
• Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Natriumhydrogensulfat
• Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
• Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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(Fortsetzung von Seite 1)
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
• 2.3 Sonstige Gefahren
• Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung • PBT: Nicht anwendbar.
• vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
• 3.1 Stoffe
• CAS-Nr. Bezeichnung
7681-38-1 Natriumhydrogensulfat • Identifikationsnummer(n)
• EG-Nummer: 231-665-7
• Indexnummer: 016-046-00-X
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
• 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen • Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Warm halten, ruhig lagern und zudecken.
Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
• Nach Einatmen:
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
• Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser abwaschen. Ärztlicher Behandlung zuführen.
• Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Unverletztes Auge schützen.
Sofort Arzt hinzuziehen.
• Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hinzuziehen.
• 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
• 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
• 5.1 Löschmittel
• Geeignete Löschmittel:
Schaum Kohlendioxid Löschpulver Wassersprühstrahl Wassernebel
• Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl
• 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Schwefeldioxid (SO2)
• 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung • Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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(Fortsetzung von Seite 2) Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
• Weitere Angaben
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
• 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personen in Sicherheit bringen.
Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.
Staubbildung vermeiden.
• 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
• 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen. Mechanisch aufnehmen.
• 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
• 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Absaugung am Objekt erforderlich.
Behälter dicht geschlossen halten.
• Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Das Produkt ist nicht brennbar.
• 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
• Lagerung:
• Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Eindringen in den Boden sicher verhindern. Säurebeständigen Fußboden vorsehen. Nur im Originalgebinde aufbewahren.
• Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern.
• Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.
Vor Frost schützen.
• 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
• Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
• 8.1 Zu überwachende Parameter
• Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Entfällt. • Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
• 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition • Persönliche Schutzausrüstung:
• Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen vermeiden.
• Atemschutz:
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz. Atemschutz bei hohen Konzentrationen: Kurzzeitig Filtergerät:
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• Handschutz: Schutzhandschuhe
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
• Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
• Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
• Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Naturkautschuk (Latex)
Butylkautschuk
Fluorkautschuk (Viton)
Handschuhe aus PVC
• Augenschutz:
Korbbrille
Dichtschließende Schutzbrille
• Körperschutz:
Säurebeständige Schutzkleidung Stiefel
Schürze
(Fortsetzung von Seite 3)
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
• 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften • Allgemeine Angaben
• Aussehen:
Form:
Farbe: • Geruch:
• pH-Wert (200 g/l) bei 20 °C:
• Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Siedepunkt/Siedebereich:
• Flammpunkt:
• Entzündlichkeit (fest, gasförmig): • Zündtemperatur:
Zersetzungstemperatur:
• Explosionsgefahr:
• Dichte:
• Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser bei 20 °C:
• Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: VOC (EU)
VOCV (CH)
Festkörpergehalt:
Granulat Fest Gelblich Geruchlos
1
180 °C
Nicht bestimmt.
Nicht anwendbar.
Der Stoff ist nicht entzündlich.
300 °C
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Nicht bestimmt.
1080 g/l
0,0 % 0,00 % 0,00 %
100,0 %
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Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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• 9.2 Sonstige Angaben
(Fortsetzung von Seite 4)
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ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
• 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
• 10.2 Chemische Stabilität
• Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen.
• 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reaktionen mit Metallen unter Bildung von Wasserstoff. Entwickelt in wässeriger Lösung mit Metallen Wasserstoff. Reaktionen mit starken Oxidationsmitteln.
Reaktionen mit Alkalien (Laugen).
• 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
• 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
• 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Schwefeloxide (SOx)
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
• 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen • Akute Toxizität
• Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
7681-38-1 Natriumhydrogensulfat
LD50 2490 mg/kg (rat)
• Primäre Reizwirkung:
• Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Reizt die Haut und die Schleimhäute.
• Schwere Augenschädigung/-reizung Starke Reizwirkung mit Gefahr ernster Augenschäden.
• Sensibilisierung der Atemwege/Haut Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. • Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Reproduktionstoxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Keimzell-Mutagenität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Karzinogenität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
STOT SE: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
STOT RE: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Aspirationsgefahr: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
• 12.1 Toxizität
• Aquatische Toxizität:
7681-38-1 Natriumhydrogensulfat
EC50 1900 mg/l (Scenedesmus capricornutum)
1766 mg/l (daphnia)
• 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar. • 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
• 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
• Weitere ökologische Hinweise:
• Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Listeneinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur pH-Wert-Erniedrigung führen. Ein niedriger pH-Wert schädigt Wasserorganismen. In der Verdünnung der Anwendungskonzentration erhöht sich der pH-Wert erheblich, so dass nach dem Gebrauch des Produktes die in die Kanalisation gelangenden Abwässer nur schwach wassergefährdend wirken.
• 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
• PBT: Nicht anwendbar.
• vPvB: Nicht anwendbar.
• 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
• 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung • Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden.
• Ungereinigte Verpackungen: • Empfehlung:
Die Verpackung ist nach Maßgabe der Verpackungsverordnung zu entsorgen. Nicht kontaminierte Verpackungen können wie Hausmüll behandelt werden. nicht anwendbar
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
• 14.1 UN-Nummer
• ADR, ADN, IMDG, IATA
• 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
• ADR, ADN, IMDG, IATA
• 14.3 Transportgefahrenklassen
• ADR, ADN, IMDG, IATA • Klasse
• 14.4 Verpackungsgruppe
• ADR, IMDG, IATA
• 14.5 Umweltgefahren:
• 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
• 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
• Transport/weitere Angaben:
• UN "Model Regulation":
entfällt entfällt
entfällt
entfällt
Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen. -
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
• 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
• 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
• Abkürzungen und Akronyme:
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
ICAO: International Civil Aviation Organisation
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
VOCV: Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, Schweis (Swiss Ordinance on volatile organic compounds)
VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
Eye Dam. 1: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 1
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